Krakow am See ist eine Stadt im Süden des Landkreises Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Jahr 2000 ist Krakow staatlich anerkannter Luftkurort
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18292
Vorwahl
038457
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
2. Bürgeramt Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
3. Ordnungsamt Krakow am See
Am Markt 1
18292 Krakow am See
Gemeinde Krakow am See – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Krakow am See plant die 13. Änderung zum Flächennutzungsplan, um Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitzustellen. Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtgebietes, nordöstlich der Ortslage Klein Grabow, und umfasst etwa 43 ha. Der Bebauungsplan Nr. 52 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Klein Grabow" wird im Parallelverfahren aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Plans fand vom 27.05.2024 bis 28.06.2024 statt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.